E-Learning steht für Electronic Learning und bedeutet „elektronisches Lernen“. Damit sind Mitarbeitertrainings sowie Fort- und Weiterbildungsangebote gemeint, die auf modernen Informations- und Kommunikationsmitteln beruhen. Hierzu gehören in erster Linie PCs und Tablets. Typische E-Learning-Methoden sind computergestützte Lernprogramme und Videokonferenzen.
Ein Werkvertrag wird zwischen einem Arbeitgeber oder Auftraggeber und einer Mitarbeiterin beziehungsweise einem Mitarbeiter auf Zeit geschlossen. In dem Vertrag verabreden die beiden Parteien die Erbringung einer bestimmten Leistung. Der Auftraggeber zahlt jedoch nicht für die bloße Erledigung der Aufgabe, sondern nur im Falle einer erfolgreichen Abwicklung des Projektes. Ein Werkvertrag ist zeitlich begrenzt und beruht nicht auf einer Festanstellung.
Zeitarbeit ist ein weiterer gängiger Begriff für Arbeitnehmerüberlassung.