Nein. Sie erhalten Ihr Gehalt auch dann, wenn wir Sie nicht bei einem Kunden einsetzen können.
Ja, das sind Sie. Sie erhalten von uns einen regulären unbefristeten oder auf Wunsch auch befristeten Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten.
Wenn Sie sich auf mehrere Stellen bewerben wollen, dann sollten Sie sich jeweils an die entsprechende Geschäftsstelle wenden. Das geht automatisch, wenn Sie den entsprechenden Button unter der jeweiligen Stellenanzeige anklicken.
Zuschläge werden zurzeit in folgenden Branchen gezahlt: Metall- und Elektroindustrie, chemische Industrie, Kautschukindustrie, Kunststoff verarbeitende Industrie, Textil- und Bekleidungsindustrie, Holz verarbeitende Industrie, Schienenverkehrsbereich, Papier und Pappe verarbeitende Industrie, Papier erzeugende Industrie, Druckindustrie sowie Kali- und Steinsalzbergbau.
Ja, das haben Sie. Wir vermitteln regelmäßig auch ungelernte Hilfskräfte. Senden Sie uns einfach Ihre Bewerbung. Beschreiben Sie ausführlich, was Sie bisher gearbeitet haben. Wir werden uns dann bei Ihnen melden.
Nein, das dürfen wir nicht. Und das wollen wir auch gar nicht. Uns macht es eher stolz, wenn sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derart bewähren, dass unsere Kunden sie übernehmen wollen.
Solange wir uns bei den Einsätzen an Ihren Arbeitsvertrag halten, dürfen Sie einen Einsatz in der Regel nicht ablehnen. Allerdings bemühen wir uns, den Wünschen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so weit wie möglich zu entsprechen. Wenn es nachvollziehbare und schwerwiegende Gründe gegen einen bestimmten Einsatz geben sollte, werden wir immer eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung finden.
Ja, wir kümmern uns auch um Ihren Arbeits- und Gesundheitsschutz. So stellen wir beispielsweise in Abstimmung mit dem jeweiligen Kunden die für Ihren Einsatz benötigte Schutzkleidung. Außerdem besichtigen unsere Arbeitsschutzbeauftragten regelmäßig die Betriebe, bei denen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt sind. Diese Fachkräfte für Arbeitssicherheit überprüfen, ob an Ihrem Arbeitsplatz die entsprechenden Vorgaben erfüllt sind.
Über die Arbeitnehmerüberlassung setzen wir immer häufiger Studenten(innen) ein. Studierende erhalten einen entsprechend ihrer zeitlichen Verfügbarkeit befristeten Vertrag.
Nutzen Sie bitte den Link „Initiativbewerbung“. Nennen Sie uns Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und – ganz wichtig – Ihre Qualifikationen sowie Ihren Wunscheinsatzort und den Job, den Sie suchen. Hilfreich wäre es auch, wenn Sie Ihren Lebenslauf direkt hochladen. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen.
Datenschutz nehmen wir sehr ernst. Wir halten uns uneingeschränkt an die entsprechenden europäischen und deutschen Richtlinien. Zudem verfügen wir über einen eigenen Datenschutzbeauftragten. So geben wir Ihre Daten nur dann an interessierte Kunden weiter, wenn Sie vorher Ihr Einverständnis erklärt haben.
Wenn Fort- oder Weiterbildungen für einen bestimmten Einsatz notwendig sind oder dadurch die Vermittlungschancen einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters signifikant erhöht werden, arrangieren wir entsprechende Maßnahmen. Dieses tun wir individuell auf die Mitarbeiterin beziehungsweise den Mitarbeiter zugeschnitten.
Als Zeitarbeitnehmer(in) sind Sie bei EPOS angestellt. Mit allen Rechten und Pflichten. Sie werden von uns bezahlt und erhalten von uns die üblichen Sozialleistungen.
Unterschiedliche Wege führen zu Ihrem neuen Job. Der meist-genutzte und bequemste Weg ist der Link unter der jeweiligen Stellenanzeige. Sie können uns Ihre Unterlagen jedoch auch per Post senden. Oder nutzen Sie den Link „Initiativbewerbung“. Auch hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbungsunterlagen zu übermitteln.
Solch ein Einsatz kann Tage, Wochen oder mehrere Monate dauern. Das hängt von der Personalsituation beim jeweiligen Kunden ab. Doch all das ist für Sie als Zeitarbeitnehmer(in) völlig ohne Risiko. Denn bei EPOS besitzen Sie einen festen Anstellungsvertrag.
In der Regel melden wir uns innerhalb von drei Werktagen.