Arbeitnehmerüberlassung ist die korrekte Bezeichnung für Leih- oder Zeitarbeit. Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellt ein Personaldienstleister seinem Kunden Personal für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung. Der Kunde hat keinerlei Arbeitgeberpflichten und muss sich nicht um das Personalmanagement kümmern. Ihm werden lediglich die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden in Rechnung gestellt. Denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei dem Personaldienstleister fest angestellt. Sie sind im Besitz eines festen Arbeitsvertrages, inklusive der üblichen Sozialleistungen.
In bestimmten Branchen erhalten Zeitarbeitskräfte einen Zuschlag auf ihren Lohn. Dieser ist nach Branche und Dauer des Einsatzes gestaffelt. Solche Zuschläge gibt es aktuell in folgenden Bereichen: Metall- und Elektroindustrie, chemische Industrie, Kautschukindustrie, Kunststoff verarbeitende Industrie, Textil- und Bekleidungsindustrie, Holz verarbeitende Industrie, Schienenverkehrsbereich, Papier und Pappe verarbeitende Industrie, Papier erzeugende Industrie, Druckindustrie sowie Kali- und Steinsalzbergbau. Mögliche Zuschläge für weitere Branchen werden zurzeit verhandelt.
Direct Search ist ein Dienstleistungsbereich von EPOS. Der Service gleicht dem herkömmlichen Headhunting. Bei Direct Search sucht und vermittelt EPOS in der Regel einen Kandidaten oder eine Kandidatin für eine ganz bestimmte Position. Diese Art der Personalvermittlung wird vorwiegend bei der Suche nach Spitzenkräften oder hochqualifizierten Spezialisten genutzt. Für den Kandidaten beziehungsweise die Kandidatin ist der Service kostenfrei. Das beauftragende Unternehmen zahlt dem Dienstleister ein Honorar.
E-Learning steht für Electronic Learning und bedeutet „elektronisches Lernen“. Damit sind Mitarbeitertrainings sowie Fort- und Weiterbildungsangebote gemeint, die auf modernen Informations- und Kommunikationsmitteln beruhen. Hierzu gehören in erster Linie PCs und Tablets. Typische E-Learning-Methoden sind computergestützte Lernprogramme und Videokonferenzen.
Executive Search bezeichnet die gezielte Suche nach einer Spitzenkraft für eine ganz bestimmte Stelle und deren Rekrutierung. Dies erfolgt über die Direktansprache von geeigneten Kandidaten und Kandidatinnen, die vorher intensiv recherchiert wurden. Im Grunde genommen ist Executive Search eine alternative Bezeichnung für Headhunting. Bei EPOS wird dieser Service Direct Search genannt.
Mit Festanstellung bezeichnet man ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis, das mit einem geregelten Einkommen sowie den üblichen Sozialleistungen ausgestattet ist und der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Lediglich Beamtenverhältnisse sind von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen. Die Tätigkeit ist unselbstständig. Der Arbeitnehmer beziehungsweise die Arbeitnehmerin ist in die betrieblichen beziehungsweise behördlichen Strukturen eingebunden. Er unterliegt der Weisungsbefugnis seines Arbeitgebers.
Freelancer kann man mit „freier Mitarbeiter“ übersetzen. Als Freelancer arbeitet man selbstständig und ist in keine unternehmerische Struktur eingebunden. Man lässt sich von Auftraggebern für einzelne Projekte beziehungsweise Arbeiten unter Vertrag nehmen und erhält dafür ein vorher vereinbartes Honorar. Der Freelancer muss für seine soziale Absicherung, wie zum Beispiel Kranken- und Rentenversicherung, selber sorgen. Freelancer sind vor allem in kreativen und künstlerischen Berufen sowie als Berater tätig. Der Freelancer ist nicht mit dem Freiberufler zu verwechseln.
Die freiberufliche Tätigkeit ist gesetzlich nicht völlig eindeutig festgelegt. In jedem Fall arbeitet man als Freiberufler selbstständig und erbringt in der Regel Dienstleistungen für seine Kunden. Die Kunden vergüten diese Leistungen nach berufsspezifischen Tarifordnungen oder entsprechend eines vorher vereinbarten Honorars. Als Freiberufler muss man kein Gewerbe anmelden und zahlt dementsprechend auch keine Gewerbesteuer. Allerdings muss man für seine soziale Absicherung selber aufkommen. Berufe, die herkömmlicherweise von Freiberuflern ausgeführt werden, sind Heilberufe, rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe, naturwissenschaftliche Berufe sowie Kultur- und Medienberufe. Zunehmend werden aber auch zum Beispiel künstlerische, wissenschaftliche und erzieherische Tätigkeiten als freiberuflich anerkannt.
Die Gewerbeordnung ist ein Gesetz, das den Rahmen für alle gewerblichen Tätigkeiten vorgibt. Es regelt unter anderem die allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze für die betroffenen Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Gestaltung des Arbeitsvertrages, das Weisungsrecht des Arbeitgebers, die Zeugniserteilung und das Wettbewerbsverbot.
Als gewerbliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezeichnet man angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einer Gewerbeordnung unterliegen. Dabei handelt es sich vor allem um handwerkliche Berufsgruppen, unabhängig von der Branche des Arbeitgebers.
Wörtlich übersetzt bedeutet der Begriff „Kopfjagd“ und ist ein Terminus aus dem Bereich der Personaldienstleistung. Ein Headhunter sucht und rekrutiert im Auftrag seines Kunden ganz gezielt einen geeigneten Mitarbeiter oder eine geeignete Mitarbeiterin für eine spezielle Position. Dabei handelt es sich meistens um eine Führungsposition oder eine Stelle, die ein sehr spezifisches Fachwissen erfordert. Der Headhunter identifiziert geeignete Personen, überprüft diese, handelt die Konditionen aus und stellt seinem Kunden letztendlich die vielversprechendsten Kandidaten und Kandidatinnen vor. Da man bei diesem Prozess häufig geeignete Personen bei anderen Unternehmen abwerben muss, handelt es sich um eine äußerst diskrete Angelegenheit. EPOS verwendet für diese Dienstleistung den Begriff Direct Search.
High Potentials bedeutet so viel wie „mit großem Potential“. Damit bezeichnet man Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund ihres Wissens, ihrer Qualifikation, ihrer Fähigkeiten sowie ihrer sozialen Kompetenz ein überdurchschnittliches Entwicklungspotential besitzen. Die das Potential haben, Führungsaufgaben zu erfüllen und Spitzenpositionen erfolgreich zu bekleiden.
Human Resources ist der englische Begriff für das gesamte Personalwesen eines Unternehmens.
Lohnunabhängige Anreize und Belohnungen für einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin bezeichnet man als Incentives. Hierzu können Sach- oder Geldprämien, Reisen und Bonusprogramme gehören.
Eine Initiativbewerbung bezieht sich nicht auf ein konkretes Stellenangebot. Vielmehr ist sie so etwas wie eine allgemeine Anfrage nach einer offenen Stelle.
Als Interimmanager arbeitet man freiberuflich. Man lässt sich für einen begrenzten Zeitraum von einem Unternehmen unter Vertrag nehmen. Dafür erhält man ein im Vorfeld vereinbartes Honorar. Man unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht, genießt jedoch keine Sozialleistungen. Klassische Einsatzmöglichkeiten für Interimmanager sind zum Beispiel die Abwicklung eines Sonderprojektes oder die Vertretung einer ausgefallenen Spitzenkraft.
Jobsharing ist ein Instrument der Arbeitszeitflexibilisierung. Der Begriff bezeichnet die Aufteilung einer Vollzeitstelle auf mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bei EPOS finden Bewerber über das Jobsuchformular interessante Stellenangebote. Das Formular verfügt über Filterfunktionen wie gesuchte Branche, angestrebter Funktionsbereich und bevorzugte Region.
Leiharbeit ist ein etwas veralteter Begriff für Arbeitnehmerüberlassung.
Beim Master Vendor handelt es sich um ein „Generalunternehmerkonzept“. Ein Dienstleister wird von seinem Kunden als alleiniger Auftragnehmer mit sämtlichen Aufgaben der Personalbeschaffung betraut. Der Dienstleister steuert als „Master“ die Abwicklung sämtlicher Aufträge. Auch, wenn er sich dabei anderer Anbieter bedienen muss. Der Kunde hat nur einen Ansprechpartner, der für ihn verantwortlich ist. Der „Master“ rechnet mit seinem Kunden ab und übernimmt die Vergütung weiterer hinzugezogener Dienstleister.
Das EPOS Matching-System ist eine datenbankgesteuerte Software, die die schnelle und passgenaue Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für eine bestimmte Aufgabe ermöglicht. Hierzu gleicht das Programm die berufsrelevanten Daten der Kandidatinnen und Kandidaten mit dem entsprechenden Jobprofil ab. Zu diesen Daten gehören unter anderem Ausbildung, Qualifikationen, Erfahrungen sowie gegebenenfalls vorherige Einsätze.
Der gesetzliche Mindestlohn beschreibt den Lohn, auf den ein(e) Arbeitnehmer(in) mindestens Anspruch hat. Sein Ziel ist es, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen. Eine solche Regelung gibt es in beinahe allen europäischen Ländern. In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, der von keinem Arbeitgeber unterschritten werden darf. Über Tarifverträge sind Ausnahmen bis Ende 2016 möglich.
On-Site-Management ist eine besondere Dienstleistung im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung beziehungsweise des Interimmanagements. Dabei haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Personaldienstleisters ihren Schreibtisch bei ihrem Kunden aufgestellt. Sie koordinieren vor Ort Bedarf, Ausschreibungen, Kandidatenauswahl, Einsatzplanung sowie Mitarbeiterführung. Die Personalberater lernen die Abläufe des Unternehmens sehr genau kennen und sind in die Struktur eingebunden. Sie sind zum Beispiel in der Lage, drohende Engpässe selber zu entdecken und unmittelbar darauf zu reagieren. On-Site-Management ist in erster Linie bei Unternehmen mit erhöhtem Personalbedarf sinnvoll.
Online-Bewerbung ist ein Sammelbegriff für die Bewerbung über das Internet im Allgemeinen. Dies kann unter anderem über die direkte Antwort auf eine Stellenanzeige, die Auswahl aus einer Jobliste oder ein entsprechendes Online-Formular erfolgen.
Beim Outplacement handelt es sich um eine Beratungsleistung im Rahmen der Trennung von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter. Dabei beauftragt ein Unternehmen einen Personaldienstleister mit der Erarbeitung einer für den ausscheidenden Mitarbeiter fairen und attraktiven Lösung. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung einer beruflichen Perspektive. Im besten Fall durch die Vermittlung eines Anschlussjobs. Die Kosten für diese Leistungen übernimmt das Unternehmen.
Outsourcing bedeutet die Auslagerung einzelner Arbeitsbereiche oder Abteilungen an einen Dienstleister. Dieser stellt das entsprechende Personal und verantwortet die vollständige Koordination und Abwicklung der Aufgaben. Dies kann in den Räumen des Kunden, aber auch außerhalb geschehen.
Personaldienstleister befassen sich im Auftrag ihrer Kunden mit Aufgaben des Personalwesens. Dabei handelt es sich zunächst um die Suche und Rekrutierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die Bereitstellung von Zeitarbeitskräften. Dazu zählen aber auch Beratungsleistungen unter anderem zu Personalkonzepten, Personalentwicklung, Mitarbeiterführung, Fort- und Weiterbildung sowie Outplacement. Es gibt sowohl Anbieter, die die gesamte Palette der Dienstleistungen abdecken, als auch Unternehmen, die sich auf Teilaspekte spezialisiert haben.
Bei der Personalvermittlung wird der Personaldienstleister von seinem Kunden beauftragt, bestimmte freie Stellen mit geeigneten Personen in Festanstellung zu besetzen. Dabei handelt es sich in der Regel um Fach- und Führungskräfte. Der Personaldienstleister sucht entsprechend qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten und unterstützt seinen Kunden bei der Auswahl und Vertragsgestaltung.
Die Potentialanalyse ist ein Instrument, um Fähigkeiten, Stärken, Schwächen sowie Leistungsvermögen und -willen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erfassen und die Ergebnisse mit den Ansprüchen des Arbeitgebers abzugleichen. Auf diese Weise kann zum Beispiel definiert werden, inwieweit ein Bewerber zu der ausgeschriebenen Stelle passt. Die Potentialanalyse hilft aber auch, die Entwicklungsmöglichkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufzuzeigen, um deren weiteren Karriereweg besser planen zu können.
Es gibt gesetzliche, tarifvertragliche und arbeitsvertragliche Sozialleistungen. Auf die gesetzlichen und tarifvertraglichen Leistungen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch. Auf arbeitsvertragliche Sozialleistungen gibt es den nicht, da es sich dabei um freiwillige Leistungen handelt. Zu den gesetzlichen Sozialleistungen gehören die Beiträge des Arbeitgebers zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Leistungen im Rahmen des Mutterschutzes. Die tarifvertraglichen Leistungen umfassen im Wesentlichen den Urlaubsanspruch, Lohnzusatzzahlungen und etwaige Branchenzuschläge. Arbeitsvertragliche Sozialleistungen können unter anderem sein: eine betriebliche Altersvorsorge, betriebliche Gesundheitsförderung, Fort- und Weiterbildungsprogramme sowie Gehaltsergänzungen (zum Beispiel Firmenwagen, Bereitstellung eines Laptops zur privaten Nutzung).
Auch Zeitarbeitskräfte genießen inzwischen die Vorteile von Tarifverträgen. Diese Vorteile sichern den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in erster Linie einen Mindestlohn zu. Geschlossen wurden die Verträge zwischen den entsprechenden Gewerkschaften sowie den führenden Verbänden der Zeitarbeitsbranche.
Mit Vakanz bezeichnet man eine unbesetzte Stelle.
Ein Werkvertrag wird zwischen einem Arbeitgeber oder Auftraggeber und einer Mitarbeiterin beziehungsweise einem Mitarbeiter auf Zeit geschlossen. In dem Vertrag verabreden die beiden Parteien die Erbringung einer bestimmten Leistung. Der Auftraggeber zahlt jedoch nicht für die bloße Erledigung der Aufgabe, sondern nur im Falle einer erfolgreichen Abwicklung des Projektes. Ein Werkvertrag ist zeitlich begrenzt und beruht nicht auf einer Festanstellung.
Zeitarbeit ist ein weiterer gängiger Begriff für Arbeitnehmerüberlassung.